Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeVVG§ 38 VVG - Zahlungsverzug bei Folgeprämie 

Stand: 17.06.2013

§ 38 VVG - Zahlungsverzug bei Folgeprämie

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 3 (Prämie)

(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.

(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.



Weitere Vorschriften um § 38 VVG

Entscheidungen zu § 38 VVG

  • BGH, 26.04.2006, IV ZR 248/04
    1. Die Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel im Versicherungsvertrag schließt es nicht aus, dass die Vertragsparteien daneben einen Vertrag über vorläufige Deckung schließen. 2. Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer bei vereinbarter vorläufiger Deckung über die Rechtsfolgen einer verspäteten Zahlung...
  • OLG-OLDENBURG, 08.10.2003, 3 U 52/03
    1. Scheitert die Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers und verschieben die Vertragsparteien daraufhin den Versicherungsbeginn um zwei Monate, so handelt es sich bei der dann zu zahlenden Prämie um die Erstprämie. 2. Durch die erweiterte Einlösungsklausel des § 8 Nr....
  • OLG-DUESSELDORF, 20.02.2001, 4 U 107/00
    1. Beruft sich der Versicherungsnehmer darauf, dass sich die Erstprämie nach § 40 Abs. 2 Satz 2 VVG auf eine angemessene Geschäftsgebühr ermäßigt habe, weil die nicht fristgerechte Geltendmachung der Erstprämie als Rücktritt gelte, so muss der Versicherungsnehmer, der sich zur Begründung seiner nicht fristgerechten Zahlung...
  • OLG-DUESSELDORF, 29.02.2000, 4 U 44/99
    Leitsatz § 38 VVG, § 315 BGB Kommt es im Anschluß an die vorläufige Deckung des Versicherers nicht zum Abschluß des Versicherungsvertrages über die endgültige Deckung des Risikos und macht der Versicherer die einmalige Prämie für die vorläufige Deckung nicht binnen drei Monaten nach Rechnungsstellung gerichtlich geltend, so...
  • OLG-DUESSELDORF, 23.03.1999, 4 U 81/98
    § 69 Abs. 1 VVG § 70 Abs. 2 VVG § 2 Abs. 2 VVG § 38 Abs. 2 VVG § 39 VVG AFB Die Käuferin eines Grundstücks, die die Feuerversicherung vor der Umschreibung im Grundbuch auf Anregung des Versicherers gekündigt hat, diese Kündigung jedoch nach einem Brand widerruft und daraufhin von dem Versicherer in Kenntnis des...

Erwähnungen von § 38 VVG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 38 VVG:

Benutzer-Kommentare zu § 38 VVG

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.



Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 38 VVG - Zahlungsverzug bei Folgeprämie"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche