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JuraForum.deGesetzeVVG§ 32 VVG - Abweichende Vereinbarungen 

§ 32 VVG - Abweichende Vereinbarungen

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 2 (Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten)

Von den §§ 19 bis 28 Abs. 4 und § 31 Abs. 1 Satz 2 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Für Anzeigen nach diesem Abschnitt, zu denen der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, kann jedoch die Schrift- oder die Textform vereinbart werden.



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