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JuraForum.deGesetzeVVG§ 147 VVG - Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers 

§ 147 VVG - Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)
      Kapitel 4 (Gebäudefeuerversicherung)

Hat der Hypothekengläubiger dem Versicherer eine Änderung seiner Anschrift oder seines Namens nicht mitgeteilt, ist § 13 Abs. 1 auf die Anzeigen und Mitteilungen des Versicherers nach den §§ 142 und 143 entsprechend anzuwenden.



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