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JuraForum.deGesetzeVVG§ 140 VVG - Veräußerung des versicherten Schiffes 

§ 140 VVG - Veräußerung des versicherten Schiffes

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)
      Kapitel 3 (Transportversicherung)

Wird ein versichertes Schiff veräußert, endet abweichend von § 95 die Versicherung mit der Übergabe des Schiffes an den Erwerber, für unterwegs befindliche Schiffe mit der Übergabe an den Erwerber im Bestimmungshafen.



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