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JuraForum.deGesetzeVVG§ 125 VVG - Leistung des Versicherers 

§ 125 VVG - Leistung des Versicherers

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)
      Kapitel 2 (Rechtsschutzversicherung)

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.



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