JuraForum.de > Gesetze > VVG > § 125 VVG - Leistung des Versicherers
Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)
Kapitel 2 (Rechtsschutzversicherung)
Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
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