( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeVVG§ 122 VVG - Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache 

§ 122 VVG - Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)
      Kapitel 1 (Haftpflichtversicherung)
         Abschnitt 2 (Pflichtversicherung)

Die §§ 95 bis 98 über die Veräußerung der versicherten Sache sind entsprechend anzuwenden.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/vvg/122-veraeusserung-der-von-der-versicherung-erfassten-sache

© "§ 122 VVG - Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN