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JuraForum.deGesetzeVVG§ 10 VVG - Beginn und Ende der Versicherung 

§ 10 VVG - Beginn und Ende der Versicherung

Gesetz über den Versicherungsvertrag

   Teil 1 (Allgemeiner Teil)
      Kapitel 1 (Vorschriften für alle Versicherungszweige)
         Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)

Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.



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