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VOB/A 2006 - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Übersicht

Vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006)

Red. Anm.: Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A und B) vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009):
"[...] Die VOB Teil A Ausgabe 2009 wird den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) ersetzen, und die VOB Teil B Ausgabe 2009 wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 4. September 2006 (BAnz. Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) ersetzen.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.
Die Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil A Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) zu finden.
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB Teil A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 GWB. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A vorgeschrieben werden.
Die Neufassung der VOB Teile A und B wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben werden. Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB Teile A und B Ausgabe 2009."

Bekanntmachung des Sofortpakets zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz

- VOB/A Ausgabe 2006 -

Das anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Sofortpaket zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz - VOB/A Ausgabe 2006 - wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

Mit dem Sofortpaket werden die zwingenden Änderungen der EU-Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG der Kommission vom 31. März 2004, ABl. EU Nr. L 134/114 vom 30. April 2004) sowie der EU-Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2004/17/EG, ABl. EU Nr. L 134/1 vom 30. April 2004) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz umgesetzt.

Weiterhin erfolgt die Öffnung der VOB/A für die Anerkennung des Nachweises auftragsunabhängiger Eignungskriterien mittels Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen.

Die VOB/A Ausgabe 2006 ersetzt den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002).

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.

Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.

Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB/A soll erst zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A vorgeschrieben werden. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben werden.

Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB/A Ausgabe 2006.




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