Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeVerlG§ 1 VerlG 

Stand: 20.05.2013

§ 1 VerlG

Gesetz über das Verlagsrecht

Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.


Weitere Vorschriften um § 1 VerlG

Entscheidungen zu § 1 VerlG

  • BGH, 17.06.2004, I ZR 136/01
    a) Zur Frage, ob den Verleger - wenn im Übersetzungsvertrag nichts Gegenteiliges bestimmt ist - hinsichtlich der von ihm in Auftrag gegebenen Übersetzung eine Auswertungspflicht trifft. b) Ist dem Verleger, der mit dem Übersetzer einen Verlagsvertrag geschlossen hat, das Recht eingeräumt worden, Folgeauflagen zu veranstalten, darf...
  • OLG-MUENCHEN, 01.03.2001, 6 U 3739/00
    Leitsatz: 1) Bei der Übersetzung eines fremdsprachigen Romans ins Deutsche auf Bestellung eines Verlags liegt in der Regel ein Verlagsvertrag gemäß § 1 VerlG mit den entsprechenden Pflichten des Verlegers vor und kein Bestellvertrag nach § 47 VerlG. 2) Ein Pauschalhonorar für die Übersetzung ist kein ausreichender...
  • OLG-MUENCHEN, 26.10.2000, 29 U 2240/00
    Zur vertraglichen Berechtigung der Verlagsgruppe B U Musikverlage, von F H geschaffene Chansons und Couplets zu nutzen, insbesondere auch für branchenfremde Werbezwecke.

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 1 VerlG"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche