Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeVAG§ 123f VAG - Übergangsfristen bei Geschäftsleitern 

Stand: 17.06.2013

§ 123f VAG - Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen

   VIII. (Übergangsvorschriften)

Unternehmen, bei denen die nach § 7a Abs. 1 Satz 5 und 6 höchstens zulässigen Mandatszahlen am 1. August 2009 überschritten werden, haben diese bis zum 31. Dezember 2010 entsprechend zu verkleinern.


Weitere Vorschriften um § 123f VAG

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 123f VAG - Übergangsfristen bei Geschäftsleitern"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche