JuraForum.de > Gesetze > V > VAG - Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
(+++ Textnachweis Geltung ab: 2.1.1987 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 123g +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 26/95 (CELEX Nr: 395L0026) vgl. G v. 22.10.1997 I 2567 +++)
I.
Einleitende Vorschriften
II.
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
IIa.
Ausübung der Geschäftstätigkeit
1.
Lebensversicherung
2.
Krankenversicherung
III.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
IV.
Geschäftsführung der Versicherungsunternehmen
1.
Kapitalausstattung, Vermögensanlage
1a.
Rechnungslegung, Prüfung
1b.
Besondere Pflichten von Unternehmen
2.
Besondere Vorschriften über die Deckungsrückstellung und
das Sicherungsvermögen
3.
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern
4.
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
V.
Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Va.
Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
an Versicherungsunternehmen
Vb.
Zusätzliche Beaufsichtigung von
Erst- und Rückversicherungsunternehmen in einer
Erst- oder Rückversicherungsgruppe
Vc
Zusätzliche Beaufsichtigung von
Versicherungsunternehmen, die einem Finanzkonglomerat angehören
VI.
Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland
1.
Unternehmen mit Sitz außerhalb der
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
2.
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
VIa.
Zusammenarbeit der Bundesanstalt
mit den zuständigen Behörden der anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum auf dem
Gebiet der Direktversicherung
VIb.
Meldungen an die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten
VII.
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
1.
Pensionsfonds
2.
Pensionskassen
3.
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit Sitz
im Ausland
VIIa.
Rückversicherungsaufsicht
VIII.
Übergangsvorschriften
VIIIa.
Sicherungsfonds
IX.
Straf- und Bußgeldvorschriften
X.
Zuständigkeit
XI.
Schlussvorschriften
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