Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeUWG§ 16 UWG - Strafbare Werbung 

Stand: 20.05.2013

§ 16 UWG - Strafbare Werbung

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

   Kapitel 4 (Straf- und Bußgeldvorschriften)

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Weitere Vorschriften um § 16 UWG

Entscheidungen zu § 16 UWG

  • BGH, 30.05.2008, 1 StR 166/07
    1. Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung 2. Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und...
  • OLG-CELLE, 01.09.2004, 21 Ss 47/04
    Eine Werbung ist unwahr und damit strafbar gemäß § 4 UWG a. F. bzw. § 16 UWG n. F., wenn die sogenannte Korrektur (oder Einschränkung) des Hauptwerbetextes auf der Anzeige/Werbung praktisch nicht wahrnehmbar ist.
  • OLG-BREMEN, 06.02.2003, 2 U 57/02
    1. Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes ergibt sich nicht schon allein aus der Tatsache, dass er in § 1 der Unterlassungsklageverordnung aufgeführt ist, weil der Gesetzgeber den Wettbewerbsverbänden allenfalls einen durch den Inhalt des § 13 Abs. 7 UWG, § 13 Abs. 5 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes umschriebenen...
  • OLG-KARLSRUHE, 09.10.2002, 6 U 17/02
    1. Ein nicht unerheblichter Teil der maßgeblichen Verkehrskreise sieht in dem Bestandteil "Hufeland" in der Firma einer Spezialklink nicht den Namen des ehemaligen preußischen Leibarztes Dr. Christoph-Wilhelm Hufeland, sondern eine Phantasiebezeichnung, so dass dieser Begriff unterscheidungskräftig und für die...
  • OLG-KARLSRUHE, 10.07.2002, 6 U 9/02
    1. Die im Rahmen der Verwechslungsgefahr zwischen sich gegenüberstehenden Unternehmenskennzeichen (hier: Intel) zu beurteilende Branchennähe ist für elektronische Geräte einerseits und dem Betreiben von Messen, auf denen elektronische Geräte ausgestellt werden, gegeben. 2. Inlandschutz für einen im Inland wegen seiner...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 16 UWG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 16 UWG:

Benutzer-Kommentare zu § 16 UWG

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 16 UWG - Strafbare Werbung"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche