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JuraForum.deGesetzeUWG§ 1 UWG - Zweck des Gesetzes 

§ 1 UWG - Zweck des Gesetzes

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)


   Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen)

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.



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