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JuraForum.deGesetzeUStG§ 18f UStG - Sicherheitsleistung 

Stand: 17.06.2013

§ 18f UStG - Sicherheitsleistung

Umsatzsteuergesetz

   Fünfter Abschnitt (Besteuerung)

Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.



Weitere Vorschriften um § 18f UStG

Entscheidungen zu § 18f UStG

  • BGH, 17.03.2009, 1 StR 627/08
    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Der Umstand, dass in solchen...
  • BFH, 16.12.2008, VII R 17/08
    Wird die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen widerrufen und die Sondervorauszahlung auf die Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum, für den die Fristverlängerung gilt, angerechnet, ist der insoweit nicht verbrauchte Betrag der Sondervorauszahlung nicht zu erstatten, sondern mit der...
  • BFH, 10.12.2008, XI R 1/08
    Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.
  • BFH, 01.08.2007, XI R 48/05
    Eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar.
  • OLG-ROSTOCK, 13.04.2006, 7 U 108/03
    1. Der polnische Konkursverwalter kann wegen des in Polen geltenden Universalprinzips vom Konkurs erfasste, in Deutschland erworbene und dort rechtshängige Forderungen verkaufen und abtreten. 2. Wenn der Konkursverwalter einen rechtshängigen Anspruch wirksam abgetreten hat, kann der Zessionar den Rechtsstreit nach Beendigung des...
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