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JuraForum.deGesetzeUUSchadG - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 

USchadG - Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

Übersicht

Ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche

1.
die erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorzunehmen,
2.
die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 8 zu ergreifen.





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