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JuraForum.deGesetzeUrhG§ 90 UrhG - Einschränkung der Rechte 

§ 90 UrhG - Einschränkung der Rechte

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

   Teil 3 (Besondere Bestimmungen für Filme)
      Abschnitt 1 (Filmwerke)

Die Bestimmungen über die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34) und über die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (§ 35) sowie über das Rückrufrecht wegen Nichtausübung (§ 41) und wegen gewandelter Überzeugung (§ 42) gelten nicht für die in § 88 Abs. 1 und § 89 Abs. 1 bezeichneten Rechte. Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur Verfilmung keine Anwendung.


Fußnoten:


Zu § 90: Neugefasst durch G vom 22. 3. 2002 (BGBl I S. 1155).



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

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