JuraForum.de > Gesetze > UrhG > § 28 UrhG - Vererbung des Urheberrechts
Teil 1 (Urheberrecht)
Abschnitt 5 (Rechtsverkehr im Urheberrecht)
Unterabschnitt 1 (Rechtsnachfolge in das Urheberrecht)
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
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