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JuraForum.deGesetzeUrhG§ 143 UrhG - Inkrafttreten 

Stand: 20.05.2013

§ 143 UrhG - Inkrafttreten

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

   Teil 5 (Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen)
      Abschnitt 3 (Schlussbestimmungen)

(1) Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.


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