( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeUrhG§ 124 UrhG - Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder 

§ 124 UrhG - Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

   Teil 5 (Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen)
      Abschnitt 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
         Unterabschnitt 2 (Verwandte Schutzrechte)

Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/urhg/124-wissenschaftliche-ausgaben-und-lichtbilder

© "§ 124 UrhG - Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN