JuraForum.de > Gesetze > UrhG > § 124 UrhG - Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
Teil 5 (Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen)
Abschnitt 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
Unterabschnitt 2 (Verwandte Schutzrechte)
Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.
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