JuraForum.de > Gesetze > UrhG > § 118 UrhG - Entsprechende Anwendung
Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Abschnitt 3 (Zwangsvollstreckung)
Unterabschnitt 4 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner)
Die §§ 113 bis 117 sind sinngemäß anzuwenden
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