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JuraForum.deGesetzeUrhG§ 112 UrhG - Allgemeines 

§ 112 UrhG - Allgemeines

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

   Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
      Abschnitt 3 (Zwangsvollstreckung)
         Unterabschnitt 1 (Allgemeines)

Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit sich aus den §§ 113 bis 119 nichts anderes ergibt.



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