JuraForum.de > Gesetze > UrhG > § 112 UrhG - Allgemeines
Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Abschnitt 3 (Zwangsvollstreckung)
Unterabschnitt 1 (Allgemeines)
Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit sich aus den §§ 113 bis 119 nichts anderes ergibt.
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