JuraForum.de > Gesetze > UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 440-1 (Anm.*)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Fußnoten:
1)Ändert Bundesgesetzbl. III 243-1, 312-2, 440-12, 441-1;
hebt auf Bundesgesetzbl. III 440-1, 440-2, 440-3, 440-4, 440-7, 440-10
Teil 1
Urheberrecht
Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Das Werk
Abschnitt 3
Der Urheber
Abschnitt 4
Inhalt des Urheberrechts
1.
Allgemeines
2.
Urheberpersönlichkeitsrecht
3.
Verwertungsrechte
4.
Sonstige Rechte des Urhebers
Abschnitt 5
Rechtsverkehr im Urheberrecht
Unterabschnitt 1
Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
Unterabschnitt 2
Nutzungsrechte
Abschnitt 6
Schranken des Urheberrechts
Abschnitt 7
Dauer des Urheberrechts
Abschnitt 8
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Teil 2
Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1
Schutz bestimmter Ausgaben
Abschnitt 2
Schutz der Lichtbilder
Abschnitt 3
Schutz des ausübenden Künstlers
Abschnitt 4
Schutz des Herstellers von Tonträgern
Abschnitt 5
Schutz des Sendeunternehmens
Abschnitt 6
Schutz des Datenbankherstellers
Teil 3
Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1
Filmwerke
Abschnitt 2
Laufbilder
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1
Ergänzende Schutzbestimmungen
Abschnitt 2
Rechtsverletzungen
Unterabschnitt 1
Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
Unterabschnitt 2
Straf- und Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3
Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
Abschnitt 3
Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 2
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
Unterabschnitt 3
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 4
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
Unterabschnitt 5
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5
Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1
Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 1
Urheberrecht
Unterabschnitt 2
Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 2
Übergangsbestimmungen
Abschnitt 3
Schlussbestimmungen
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