JuraForum.de > Gesetze > UKlaG > § 3 UKlaG - Anspruchsberechtigte Stellen
Abschnitt 1 (Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)
(1) Die in den §§ 1 und 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung und auf Widerruf stehen zu:
Der Anspruch kann nur an Stellen im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.
(2) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Einrichtungen können Ansprüche auf Unterlassung und auf Widerruf nach § 1 nicht geltend machen, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verwendet oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung zwischen Unternehmern empfohlen werden.
Fußnoten:
Zu § 3: Geändert durch G vom 3. 7. 2004 (BGBl I S. 1414).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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