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JuraForum.deGesetzeUKlaG§ 3 UKlaG - Anspruchsberechtigte Stellen 

§ 3 UKlaG - Anspruchsberechtigte Stellen

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

   Abschnitt 1 (Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)

(1) Die in den §§ 1 und 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung und auf Widerruf stehen zu:


Der Anspruch kann nur an Stellen im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.

(2) Die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Einrichtungen können Ansprüche auf Unterlassung und auf Widerruf nach § 1 nicht geltend machen, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verwendet oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung zwischen Unternehmern empfohlen werden.


Fußnoten:


Zu § 3: Geändert durch G vom 3. 7. 2004 (BGBl I S. 1414).



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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