- LAG-DUESSELDORF, 14.05.2009, 5 Sa 108/09
Eine mündliche oder konkludente Einigung über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG auszuschließen (entgegen BAG 20.02.2002 - 7 AZR 668/00 - EzA § 625 BGB Nr. 5).
- LAG-KOELN, 04.09.2008, 7 Sa 541/08
1. Die Grundsätze der Entscheidung des BAG v. 5.12.2002 (2 AZR 571/01), wonach eine betriebsbedingte Kündigung während der Freistellungsphase eines im sog. Blockmodell durchgeführten Altersteilzeitvertrages grundsätzlich nicht mehr möglich ist, sind auf eine mehr als 2 1/2 Jahre vor dem vorgesehenen Ende der Arbeitsphase eines...
- HESSISCHES-LAG, 19.08.2008, 1 Sa 375/08
Ein Arbeitnehmer, dessen befristetes Arbeitsverhältnis mangels vereinbarter Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung nicht ordentlich kündbar ist, ist bei der Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nicht vergleichbar.
- SAECHSISCHES-LAG, 29.04.2008, 2 SaGa 2/08
Kein Übergangs- oder Restmandat des internen Datenschutzbeauftragten einer AOK bei Vereinigung mit anderer AOK.
- BAG, 10.04.2008, 6 AZR 368/07
Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem...
- SAECHSISCHES-LAG, 25.01.2008, 3 Sa 458/07
1. Die Beendigung des zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass der vereinbarte Zweck objektiv eintritt und der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht unter Angabe des Zeitpunkts der Zweckerreichung mitteilt.
2. Teilt der Arbeitgeber einen unrichtigen Zeitpunkt der Zweckerreichung mit, so wird die...
- LAG-MUENCHEN, 14.11.2007, 10 Sa 482/07
1. Ein Arbeitgeber kann sich zur Rechtfertigung einer Befristung auf § 14 Abs. 2 TzBfG auch dann berufen, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag als Grund der Befristung § 14 Abs. 3 TzBfG a.F. angegeben ist.
2. Die Protokollnotiz Nr. 6a zu Nr. 1 der Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer...
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 24.10.2007, 10 Sa 18/07
1. Wird einem Mitarbeiter einer Hochschule bei einer mit Drittmitteln geförderten Stelle kurz vor Fristablauf mitgeteilt, dass das Rektorat sich nicht in der Lage sehe, eine Anschlussfinanzierung zu übernehmen und das befristete Arbeitsverhältnis mit Fristablauf ende, liegt darin ein Widerspruch des Arbeitgebers nach § 15 Abs. 5...
- LAG-MUENCHEN, 22.08.2007, 11 Sa 1277/06
Eine Vertragsgestaltung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Ablauf jeweils des 4. Beschäftigungsjahres vorsieht, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB, wenn dem kein angemessener Ausgleich auf Seiten des die Allgemeinen Geschäftsbedingungen...
- BAG, 03.04.2007, 9 AZR 867/06
Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG in der Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, so stellt das noch keine "von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung" iSv. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB dar. Die nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorzunehmende Prüfung, ob eine...
- LAG-NIEDERSACHSEN, 12.12.2006, 1 Sa 752/06
Eine ungesicherte Prognose anhand ministerieller Planvorgaben zum übergangsweisen Beschäftigungsbedarf (bei einem zukünftig erwarteten Minderbedarf an Arbeitskräften auf Truppenübungsplätzen) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG. Dies gilt insbesondere,...
- LAG-HAMM, 31.10.2006, 19 Sa 1119/06
Wird in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit mit Kündigungsmöglichkeit vereinbart, die länger ist als die vorgesehene Vertragsdauer, so gilt die Probezeitvereinbarung auch im Verlängerungszeitraum nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG.
- LAG-DUESSELDORF, 28.09.2006, 11 Sa 828/06
Die mehrjährige kalendermäßige Befristung der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit durch eine der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegende Abrede stellt eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Arbeitnehmers dar, wenn die Arbeitszeiterhöhung jeweils gleichzeitig ohne Ankündigungsfrist (§ 15 Abs. 2...
- LAG-KOELN, 18.09.2006, 14 Sa 295/06
1. Als eine unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wegen Weiterarbeit über das vereinbarte Befristungsende hinaus, kann sich der Arbeitnehmer gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG nur berufen, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widersprochen hat.
2. Ein solcher Widerspruch kann konkludent auch darin liegen, dass der...
- SAECHSISCHES-LAG, 21.07.2006, 2 Sa 818/05
BAT-O § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 ist rechtswirksam.
- LAG-BERLIN, 28.03.2006, 7 Sa 1970/05
I. Für die Frage, ob ein Arbeitsplatz i.S. von § 59 Abs. 3 BAT frei ist, ist auf den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung nach § 59 Abs. 4 BAT auch dann abzustellen, wenn die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG erst nach diesem Zeitpunkt liegt.
II. Einer...
- BAG, 15.03.2006, 7 AZR 332/05
Wird einem Angestellten, auf dessen Arbeitsverhältnis der BAT anzuwenden ist und der eine außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Versorgung durch den Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung erhält, zu der der Arbeitgeber Mittel beigesteuert hat, der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die...
- BAG, 21.12.2005, 7 AZR 541/04
Die Befristung des Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Dies gilt auch für die Zweckbefristung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. TzBfG. Da die Vertragsdauer bei der Zweckbefristung von dem Vertragszweck abhängt, muss der Vertragszweck schriftlich vereinbart sein.
- LAG-MUENCHEN, 24.11.2005, 4 Sa 646/05
1. Wirksamkeit einer Befristung (hier zuletzt zum 29.02.2004) mit einem wissenschaftlichen Angestellten einer Universität nach § 57b HRG - Auswirkungen der späteren Nichtigerklärung des HRG durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.2004 und Wirksamkeit der nachträglichen - rückwirkenden - Wiederinkraftsetzung der...
- LAG-KOELN, 18.10.2005, 4 Ta 335/05
1. Zum Begriff der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO.
2. Zu den Unterschieden in der Kündigungsmöglichkeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis einerseits und einem befristeten arbeitnehmerähnlichen Verhältnis andererseits.