JuraForum.de > Gesetze > TVG > § 13 TVG - In-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (1)
(2) Tarifverträge, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(1) Amtl. Anm.:
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der Fassung vom 9. April 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 55). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen und Ergänzungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Vorschriften.