- BVERWG, 23.10.2008, BVerwG 7 C 48.07
1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.
2. Die...
- BVERWG, 23.10.2008, BVerwG 7 C 4.08
1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.
2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4...
- BVERWG, 07.08.2008, BVerwG 7 C 7.08
1. Die Auslegung eines Bescheids in einem die Anfechtungsklage gegen den Bescheid abweisenden rechtskräftigen Urteil bindet die Beteiligten.
2. Ist dem Halter ein Tier auf Grund einer bestandskräftigen Anordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG fortgenommen worden, steht dessen Pflicht, die Kosten der anderweitigen Unterbringung zu...
- OLG-SCHLESWIG, 12.04.2007, 2 Ss Owi 44/07 (36/07)
1. Das sich aus § 16 Abs. 2 und 3 TierSchG ergebende Auskunfts- und Betretungsrecht der zuständigen Behörden betrifft alle Formen der den Anforderungen des Tierschutzgesetzes unterliegenden Tierhaltungen. Ob die Tierhaltung zugleich der "Aufsicht" im Sinne des § 16 Abs. 1 TierSchG unterliegt, ist unerheblich.
2. Hat der Tierhalter...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 21.03.2007, 11 ME 237/06
Eine unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh verstößt gegen § 2 Nr. 1 TierSchG.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 27.11.2006, 1 S 1925/06
Ein Leistungsbescheid, mit dem die Behörde nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG Kosten für die Unterbringung von Tieren geltend macht, die sie dem Halter fortgenommen hat, ist nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbar (a.A. BayVGH, Beschluss vom 09.06.2005 - 25 CS 05.295, NuR 2006, 183).
- HESSISCHER-VGH, 24.04.2006, 11 TG 677/06
Die Belassung von Rindern auf einem häufig verschlammten, morastigen Gelände ohne zureichenden Witterungsschutz und ohne ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser ist als solche geeignet, den Tieren erhebliche Leiden zuzufügen. Für die Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots gegen den Tierhalter nach § 16 a Nr. 3...
- BAYERISCHER-VGH, 09.06.2005, 25 CS 05.295
1. Die Anordnung auf der Grundlage des § 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG, Tiere ihrem Halter fortzunehmen und auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterzubringen, regelt die Kostentragungspflicht bereits dem Grunde nach.
2. Ein die Höhe dieser Kostentragungspflicht festsetzender Leistungsbescheid ist als Anforderung öffentlicher...
- BVERWG, 18.01.2000, BVerwG 3 C 12.99
Leitsatz:
Eine veterinärpolizeiliche Anordnung, die das Herausangeln von Fischen aus einem gewerblich bewirtschafteten Fangteich (Angelzirkus) nur zuläßt, wenn eine Schonzeit von 2 Monaten seit dem Einsetzen der Zuchtfische eingehalten wurde, kann auf § 16 a, § 1 Satz 2 TierSchG gestützt werden.
Urteil des 3. Senats vom 18....
- BVERFG, 06.07.1999, 2 BvF 3/90
Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999
- 2 BvF 3/90 -
1. a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muß diese vollständig zitieren.
b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung.
2. Zur Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 und 2 der...