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Anlage 9 StVZO - Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage IX
(§ 29 Abs. 2, 3, 5 bis 8)

StVZO32a
Vorgeschriebene Abmessungen der Prüfplakette:
Durchmesser 35 mm
Schrifthöhe der Ziffern bei den Monatszahlen 4 mm
Schrifthöhe der Ziffern bei der Jahreszahl 5 mm
Höhe des ebenen Strichs über und unter den Zahlen 1 bis 12 3 mm
Strichdicke 0,7 mm

Ergänzungsbestimmungen



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