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JuraForum.deGesetzeStVZO§ 23 StVZO - Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer 

§ 23 StVZO - Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


   B. (Fahrzeuge)
      II. (Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.



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