JuraForum.de > Gesetze > StVollzG > § 77 StVollzG - Arznei-, Verband- und Heilmittel
Zweiter Abschnitt (Vollzug der Freiheitsstrafe)
Zehnter Titel (Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug)
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung werden Arznei-, Verband- und Heilmittel geleistet.
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