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JuraForum.deGesetzeStVollzG§ 62 StVollzG - Zuschüsse zu Zahnersatz und Zahnkronen 

§ 62 StVollzG - Zuschüsse zu Zahnersatz und Zahnkronen

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung


   Zweiter Abschnitt (Vollzug der Freiheitsstrafe)
      Siebter Titel (Gesundheitsfürsorge)

Die Landesjustizverwaltungen bestimmen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften die Höhe der Zuschüsse zu den Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der zahntechnischen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Sie können bestimmen, dass die gesamten Kosten übernommen werden.



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