JuraForum.de > Gesetze > StVollzG > § 55 StVollzG - Weltanschauungsgemeinschaften
Zweiter Abschnitt (Vollzug der Freiheitsstrafe)
Sechster Titel (Religionsausübung)
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.
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