JuraForum.de > Gesetze > StVollzG > § 3 StVollzG - Gestaltung des Vollzugs
Zweiter Abschnitt (Vollzug der Freiheitsstrafe)
Erster Titel (Grundsätze)
(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.
(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
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