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JuraForum.deGesetzeStVollzG§ 196 StVollzG - Einschränkung von Grundrechten 

§ 196 StVollzG - Einschränkung von Grundrechten

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz

   Fünfter Abschnitt (Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlussvorschriften)
      Achter Titel (Einschränkung von Grundrechten, Berlin-Klausel, In-Kraft-Treten)

Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 (körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person) und Artikel 10 Abs. 1 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) des Grundgesetzes eingeschränkt.



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