JuraForum.de > Gesetze > StVollzG > § 142 StVollzG - Einrichtungen für Mütter mit Kindern
Vierter Abschnitt (Vollzugsbehörden)
Erster Titel (Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten)
In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.
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