JuraForum.de > Gesetze > StVollzG > § 1 StVollzG
Erster Abschnitt (Anwendungsbereich)
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
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