JuraForum.de > Gesetze > StVO > § 50 StVO - Sonderregelung für die Insel Helgoland
III. (Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften)
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 50 StVO:
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