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JuraForum.deGesetzeStVO§ 50 StVO - Sonderregelung für die Insel Helgoland 

Stand: 20.05.2013

§ 50 StVO - Sonderregelung für die Insel Helgoland

Straßenverkehrs-Ordnung

   III. (Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften)

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.


Weitere Vorschriften um § 50 StVO

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 50 StVO:

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