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JuraForum.deGesetzeStVG§ 66 StVG - Verkündung von Rechtsverordnungen 

Stand: 20.05.2013

§ 66 StVG - Verkündung von Rechtsverordnungen

Straßenverkehrsgesetz

   VII. (Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen)

Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.


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