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JuraForum.deGesetzeStVG§ 5a StVG 

Stand: 17.06.2013

§ 5a StVG

Straßenverkehrsgesetz

   I. (Verkehrsvorschriften)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 5a StVG

Entscheidungen zu § 5a StVG

  • OLG-STUTTGART, 05.02.2008, 4 VAs 1/08
    Eine falsche Versicherung an Eides Statt, die zur Erlangung eines Ersatzführerscheins abgegeben wird, stellt dann keine im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangene rechtswidrige Tat im Sinne des 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG dar, wenn der Täter nach wie vor im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 14.03.2007, 6 A 11637/06.OVG
    Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale...
  • BVERWG, 28.08.2003, BVerwG 4 C 9.02
    Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen.

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