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JuraForum.deGesetzeStVG§ 5 StVG - Verlust von Dokumenten und Kennzeichen 

Stand: 17.06.2013

§ 5 StVG - Verlust von Dokumenten und Kennzeichen

Straßenverkehrsgesetz

   I. (Verkehrsvorschriften)

Besteht eine Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage eines Führerscheins, Fahrzeugscheins, Anhängerverzeichnisses, Fahrzeugbriefs, Nachweises über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens oder über die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, eines ausländischen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder eines internationalen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder amtlicher Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und behauptet der Verpflichtete, der Ablieferungs- oder Vorlagepflicht deshalb nicht nachkommen zu können, weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben. Dies gilt auch, wenn jemand für einen verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Schein, Brief oder Nachweis oder ein verloren gegangenes oder sonst abhanden gekommenes Anhängerverzeichnis oder Kennzeichen eine neue Ausfertigung oder ein neues Kennzeichen beantragt.


Weitere Vorschriften um § 5 StVG

Entscheidungen zu § 5 StVG

  • OLG-STUTTGART, 05.02.2008, 4 VAs 1/08
    Eine falsche Versicherung an Eides Statt, die zur Erlangung eines Ersatzführerscheins abgegeben wird, stellt dann keine im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangene rechtswidrige Tat im Sinne des 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG dar, wenn der Täter nach wie vor im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 14.03.2007, 6 A 11637/06.OVG
    Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale...
  • BVERWG, 28.08.2003, BVerwG 4 C 9.02
    Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen.

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