- BVERWG, 25.09.2008, BVerwG 3 C 34.07
Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu...
- BVERWG, 25.09.2008, BVerwG 3 C 3.07
Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu...
- OVG-BERLIN-BRANDENBURG, 07.08.2008, OVG 1 S 100.08
1. Für die Beurteilung, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne von Nr. 8.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV hinreichend sicher zu trennen vermag, ist es unerheblich, ob er beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges - insbesondere...
- OLG-STUTTGART, 05.02.2008, 4 VAs 1/08
Eine falsche Versicherung an Eides Statt, die zur Erlangung eines Ersatzführerscheins abgegeben wird, stellt dann keine im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangene rechtswidrige Tat im Sinne des 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG dar, wenn der Täter nach wie vor im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 22.01.2008, 10 S 1669/07
1. Wird gegen einen Fahrradfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 40,- EUR oder mehr verhängt und erfolgt diesbezüglich eine Eintragung in das Verkehrszentralregister mit der Folge, dass bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen ist,...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 09.01.2007, 10 S 396/06
1. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden für die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber keine verbindlichen Punktekonten geführt. Deshalb kann ein Fahrerlaubnisinhaber nicht im Wege der Leistungsklage verlangen, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt verbindliche Änderungen seines Punktestandes...
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 09.01.2007, 10 S 1874/06
Bei der Ermittlung des Punktestandes im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG sind nur diejenigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen, deren Ahndung zu dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bereits rechtskräftig ist (sog....
- SAECHSISCHES-OVG, 19.04.2006, 3 BS 322/05
1. Die Mitteilungen der Strafbehörden über Verurteilungen für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind Mitteilungen im Sinne des § 22 Abs. 1 EGGVG, für die der Rechtsweg nach § 23 EGGVG gegeben ist.
2. Entzieht die Fahrerlaubnisbehörde auf der Grundlage dieser Mitteilung die Fahrerlaubnis, ist sie...
- OLG-STUTTGART, 18.08.2005, 4 VAs 12/05
Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraffahrt-Bundesamt zwecks Eintragung in das Verkehrszentralregister unterliegen der gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vor.
- THUERINGER-OVG, 21.02.2005, 2 KO 610/03
Sind vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragene strafgerichtliche Entscheidungen nach § 65 Abs. 9 Satz 1 1. Halbsatz StVG getilgt, dürfen sie nach dem 2. Halbsatz dieser Bestimmung längstens bis zu dem Tag verwertet werden, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht. Zur Berechnung dieses Tages darf nicht...
- OVG-SAARLAND, 24.05.2004, 1 R 25/03
Die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Fall eines Fahrzeugführers, der im Jahr 1991 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr (Blutalkoholgehalt über 1,6 Promille) unter Entziehung der Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt worden...
- BVERWG, 12.07.2001, BVerwG 3 C 14.01
Zum Einfluss der Übergangsvorschrift in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG auf die Verwertung getilgter (tilgungsreifer) Straftaten in Verwaltungs-, Verwaltungsstreit- sowie Revisionsverfahren, die die (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand haben.