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JuraForum.deGesetzeStVG§ 28b StVG 

Stand: 20.05.2013

§ 28b StVG

Straßenverkehrsgesetz

   IV. (Verkehrszentralregister)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 28b StVG

Entscheidungen zu § 28b StVG

  • BVERWG, 25.09.2008, BVerwG 3 C 34.07
    Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu...
  • BVERWG, 25.09.2008, BVerwG 3 C 3.07
    Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu...
  • OVG-BERLIN-BRANDENBURG, 07.08.2008, OVG 1 S 100.08
    1. Für die Beurteilung, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne von Nr. 8.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV hinreichend sicher zu trennen vermag, ist es unerheblich, ob er beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges - insbesondere...
  • OLG-STUTTGART, 05.02.2008, 4 VAs 1/08
    Eine falsche Versicherung an Eides Statt, die zur Erlangung eines Ersatzführerscheins abgegeben wird, stellt dann keine im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangene rechtswidrige Tat im Sinne des 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG dar, wenn der Täter nach wie vor im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 22.01.2008, 10 S 1669/07
    1. Wird gegen einen Fahrradfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 40,- EUR oder mehr verhängt und erfolgt diesbezüglich eine Eintragung in das Verkehrszentralregister mit der Folge, dass bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen ist,...
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