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JuraForum.deGesetzeStVG§ 24b StVG - Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen 

Stand: 20.05.2013

§ 24b StVG - Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen

Straßenverkehrsgesetz

   III. (Straf- und Bußgeldvorschriften)

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 8 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.



Weitere Vorschriften um § 24b StVG

Entscheidungen zu § 24b StVG

  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 29.07.2009, 16 B 895/09
    Die seit dem 30.10.2008 geltende Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV, nach der ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen ist, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen worden sind, umfasst auch den Fall des Vorliegens einer Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss nach § 24a Abs. 1 StVG...
  • OLG-ZWEIBRÜCKEN, 18.05.2009, 1 SsRs 11/09
    Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG kann auch dann vorliegen, wenn der auf die Wirkung von Cocain hindeutende Blutanalysewert auf den Genuss des cocainhaltigen Teegetränkes "Mate de Coca" zurückzuführen ist.
  • OLG-CELLE, 30.03.2009, 322 SsBs 57/09
    Die Erreichung des analytischen Grenzwertes ist keine objektive Bedingung der Ahndbarkeit einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 u. 3 StVG. Wird der anaytische Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung nach § 24a Abs.2 u. 3 StVG nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 18.11.2008, 3 Ws (B) 419/08
    Zum Begriff des öffentlichen Verkehrsraums im Sinne von StVG, StVO, StVZO und StGB.
  • OLG-HAMM, 08.08.2008, 2 Ss OWi 565/08
    Zur Frage, wann eine Fahrtunterbrechung eine Trunkenheitsfahrt unterbricht.
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