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JuraForum.deGesetzeStVG§ 14 StVG - Verjährung 

Stand: 20.05.2013

§ 14 StVG - Verjährung

Straßenverkehrsgesetz

   II. (Haftpflicht)

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.


Weitere Vorschriften um § 14 StVG

Entscheidungen zu § 14 StVG

  • SAARLAENDISCHES-OLG, 14.02.2006, 4 U 143/05
    Zum straßenverkehrsrechtlichen Sorgfaltsmaßstab beim Betrieb eines Umschlaglagers.
  • OLG-HAMM, 06.05.2002, 13 U 223/01
    Werden Versicherungsnehmer und Versicherer aufgrund eines Verkehrsunfallereignisses gemeinsam auf Schadensersatz verklagt und wird der Klage gegen den Versicherungsnehmer aus materiell-rechtlichen Gründen stattgegeben, die Klage gegen den Versicherer aber wegen des Ablaufs der 10-jährigen Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 PflVG...
  • OLG-HAMM, 10.09.2001, 13 U 30/00
    Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung gegen den Versicherer 1. Die Verjährung gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer wird gem. § 3 Nr. 3 S. 4 PflVG auch dann unterbrochen, wenn der Geschädigte nur Klage gegen den Versicherer erhebt. Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt insoweit unabhängig davon ein, ob der...
  • OLG-HAMM, 16.10.2000, 13 U 89/00
    Leitsatz: 1) "Für den Beginn der Verjährung von Regreßansprüchen kommt es auf den Kenntnisstand derjenigen Mitarbeiter des sachlich zuständigen Sozialhilfeträgers an, die mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betraut sind; Verantwortung für die außergerichtliche Geltendmachung von Regreßansprüchen ist...
  • OLG-HAMM, 06.09.2000, 13 U 175/99
    Leitsatz: Akzeptiert der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigten einen Vorbehalt hinsichtlich materieller Zukunftsschäden, wird damit die Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG beendet und zugleich eine neue 3-jährige Verjährungsfrist gem. §§ 208, 217 BGB in Gang gesetzt....

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