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JuraForum.deGesetzeStVG§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge 

Stand: 20.05.2013

§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Straßenverkehrsgesetz

   II. (Haftpflicht)

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.


Weitere Vorschriften um § 12b StVG

Entscheidungen zu § 12b StVG

  • OLG-CELLE, 16.05.2007, 14 U 56/06
    1. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG bewirkt eine echte Begrenzung der vom Schädiger geschuldeten Leistung. Im Rahmen der Gefährdungshaftung gem. § 7 Abs. 1 StVG beschränkt § 12 StVG die Beträge, deren Zahlung dem Halter aufzuerlegen sind, weshalb dieser, wenn er nur nach StVG haftet, nie mehr als die Höchstbeträge gem. § 12 StVG zu...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 18.07.2006, 4 U 239/05
    a. Ein Erziehungsberechtigter ist nicht dazu verpflichtet, sein zweijähriges Kind ständig an der Hand zu halten, wenn dieses auf einem Bürgersteig neben einer befahrenen Straße geht. Das Kind ist nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand zu nehmen. b. Rennt eine Mutter ihrem Kinde nach, welches auf eine befahrene Straße...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 14.02.2006, 4 U 143/05
    Zum straßenverkehrsrechtlichen Sorgfaltsmaßstab beim Betrieb eines Umschlaglagers.

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