- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 85/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 86/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 90/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 08.02.2006, 7 A 11613/05.OVG
Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 25 Abs. 3 Satz 3 POG kommt auch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegende Maßnahme sowohl der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr dient; allerdings muss das präventive Vorgehen nach außen erkennbar werden (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2003 -12 A...
- OLG-FRANKFURT, 22.11.2005, 14 U 221/04
1. Die rechtlichen Folgen der Erklärung eines Dritten im Strafverfahren, auf die Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes zu verzichten, sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.
2. Ist die Erklärung im Zusammenhang mit einem von dem Angeklagten des Strafverfahrens vor Urteilsverkündung zugunsten Rechtsmittelverzichts...
- OLG-HAMM, 02.10.2003, 1 VAs 52/03
Ob dem Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens von in Verwahrung genommenen Schriftstücken unentgeltlich Kopien zu überlassen sind, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme. Eine Überprüfung der entsprechenden Entscheidung ist in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO...
- OLG-STUTTGART, 19.02.2003, 3 U 135/02
Die Beschlagnahme des Kaufgegenstandes zur Sicherung der Interessen des Verletzten nach §§ 111 b Abs. 5, 111 c StPO begründet jedenfalls in den Fällen die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers nach § 434 BGB a.F., in denen die Kaufsache nach der Beschlagnahme an den aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden Verletzten herausgegeben...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 04.09.2002, 5 E 112/02
Zur Bezeichnung der beschlagnahmefähigen Beweismittel in einem verwaltungsgerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss, der im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren ergeht.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 23.08.2002, 5 E 993/01
Zur Rechtmäßigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren.
- OLG-FRANKFURT, 19.03.2001, 3 Vas 48/00
Herausgabe der vollständigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zu der sog. Parteispendenaffäre an die Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
- OLG-HAMM, 08.12.2000, 5 Ws 253/2000
Leitsatz:
Zu den Anforderungen an eine ausreichende Begründung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses.
- BGH, 13.07.2000, IX ZR 131/99
ZPO § 829; StPO § 94 Abs. 1
Wird in einem gegen den Schuldner gerichteten Ermittlungsverfahren bei einem Dritten ein Geldbetrag sichergestellt, den dieser vom Schuldner zum Zweck der Vermögensanlage erhalten hatte, kann dadurch kein pfändbarer Rückgabeanspruch des Schuldners gegen den Staat begründet werden.
ZPO § 846
Die...
- OLG-KOBLENZ, 18.04.2000, 2 Ws 226/00
Leitsatz:
1.
Verletzter i.S.d. § 111 k StPO ist jeder, dem der Besitz an beweglichen Sachen unmittelbar entzogen worden ist. Übt ein Besitzdiener (§ 855 BGB) den (Mit-)Gewahrsam an beweglichen Sachen aus, ist nur der Geschäftsherr unmittelbarer Besitzer und damit Verletzter.
2.
Ansprüche Dritter stehen der Herausgabe...
- OLG-KOBLENZ, 12.01.2000, 1 Ws 785/99
Leitsatz:
Zur Frage einer die Entschädigung nach dem StrEG ausschließenden täuschenden Selbstanzeige bei einem volltrunkenen Beschuldigten, der sich zeitweise selbst belastet.
- OLG-DUESSELDORF, 22.11.1999, 1 Ws 874/99
§ 111g StPO
§ 111c StPO
§ 94 Abs. 1 StPO
Die Regelung des § 111 g StPO über die vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten betrifft lediglich nicht der Einziehung unterliegende Gegenstände, die nach § 111 c StPO beschlagnahmt, d.h. förmlich sichergestellt und in amtlichen Gewahrsam genommen...