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JuraForum.deGesetzeStPO§ 6 StPO - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen 

§ 6 StPO - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen

Strafprozeßordnung


   Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      Erster Abschnitt (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte)

Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.



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