JuraForum.de > Gesetze > StPO > § 6 StPO - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen
Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
Erster Abschnitt (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte)
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
© "§ 6 StPO - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.