- OLG-HAMM, 05.05.2009, 2 Ws 29/09
Der Differenztheorie ist durch die Einführung des § 464 d StPO nicht der Boden entzogen. Zur Anwendung der Differenztheorie auf vom Angeklagten zu tragende Sachverständigenkosten.
- OLG-KOELN, 26.02.2009, 2 Ws 66/09
1. Von der Überbürdung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 476 Abs.3 S.2 Ziff.2 StPO kann nur abgesehen werden, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.12.2008, 1 Ws 1/07
Zum Ansatz fiktiver Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Kosten des Verfahrens.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 05.12.2008, 1 Ws 283/08
1. Die Vorschrift des § 464d StPO ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar.
2. Bei der Entscheidung über die nach den Nrn 7000, 7001 RVG-VV geltend gemachten Auslagen kann von der für die Gebührensätze vorgenommenen Quotelung abgewichen und in einer "gemischten" Berechnung die Differenzmethode angewendet werden.
- OLG-KOELN, 17.10.2008, AuslA 127/08
Unzulässigkeit der Auslieferung nach Aserbeidschan.
- OLG-FRANKFURT, 23.07.2008, 2 Ws 109/08
Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach § 153a StPO trotz unterbliebener Entscheidung über die Auslagen des Nebenklägers (Aufgabe der Vorentscheidung vom 29.9.1999 in NStZ-RR 2000, 256)
- OLG-HAMM, 14.02.2008, 2 Ws 25/08
Zur Statthaftigkeit der Beschwerde des Nebenklägers gegen die Entscheidung in der Hauptsache, in der eine Kostenentscheidung zugunsten des Nebenklägers nicht getroffen worden ist.
- OLG-KOELN, 31.01.2008, 2 Ws 47/08
Die Kosten eines weiteren Verteidigers sind nicht nach § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO erstattungsfähig, wenn dem Gericht die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Wahlverteidiger aufgedrängt worden ist, ohne dass dieser eine zu entschuldigende Verhinderung auch unter andeutungsweise vorgetragen hat.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 04.01.2008, 1 Ws 291/07
Gegen die unterbliebene Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen in dem die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde des früheren Beschuldigten statthaft.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.01.2008, 1 Ws 243/07
Die nach der Rücknahme der Berufung gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ergehende selbständige Kostenentscheidung unterliegt nicht den Beschränkungen des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO.
- OLG-KOELN, 26.11.2007, 2 Ws 626/07
Gründe des Vertrauensschutzes können gegen die Nachholung einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen Kostenentscheidung sprechen.
- OLG-HAMBURG, 02.11.2007, 2 Ws 133/07
1. Die Rechtsstellung des Pflichtverteidigers endet mit dem Tod des Angeschuldigten.
2. Stirbt der Angeschuldigte vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss, so fehlt dem ehemaligen Verteidiger die Beschwerdebefugnis bezüglich noch ergangener Auslagenentscheidungen.
- BFH, 18.10.2007, VI R 42/04
1. Strafverteidigungskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.
2. Auf einer Honorarvereinbarung beruhende Strafverteidigungskosten führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung, soweit sie nach einem...
- OLG-CELLE, 25.09.2007, 1 Ws 345/07
Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen.
Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist...
- OLG-HAMBURG, 03.09.2007, 2 Ws 194/07
Auch nach RVG sind gezahlte Pflichtverteidigergebühren in voller Höhe auf zu erstattende Wahlverteidigergebühren anzurechnen. Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegen des Beschuldigten...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.08.2007, 1 Ws 138/07
Die nach der Rücknahme der Revision ergehende selbständige Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO unterliegt den Beschränkungen des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO. Danach ist die sonst gegen Kostenentscheidungen gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 StPO statthafte sofortige Beschwerde unzulässig, wenn die...
- OLG-HAMM, 12.07.2007, 4 Ws 247/07
Im Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich das Beschwerdeverfahren nach StPO-Grundsätzen; das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 574 ZPO findet keine Anwendung.
- OLG-NUERNBERG, 02.05.2007, 1 Ws 972/06
1. Bei einem Teilspruch ist dann, wenn das Gericht in seiner Kostengrundentscheidung keine Quotelung (§ 464 d StPO) vorgenommen, sondern die Kosten und notwendigen Auslagen wie vorliegend verteilt hat, der frühere Angeklagte im Kostenfestsetzungsverfahren so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn allein die zur Verurteilung...
- OLG-FRANKFURT, 21.02.2007, 2 Ws 10/07
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO kann berücksichtigt werden, dass der Angeklagte in beiden Instanzen voneinander abweichende Angaben gemacht hat.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 09.11.2005, 3 Ws 283/05
Ein im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärter Rechtsmittelverzicht erfasst regelmäßig auch das Recht gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 StPO einzulegen.