- OLG-FRANKFURT, 02.04.2009, 3 Ws 281/09
Vor der Entscheidung, ob die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung augesetzt werden kann, muss grundsätzlich nur dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn das Gericht eine Aussetzung erwägt oder zu erwägen Veranlassung gehabt hätte. Befindet sich der Verurteilte jedoch zehn Jahre oder länger in...
- OLG-FRANKFURT, 28.04.2008, 3 Ws 401/08
1. Sind 5 Jahre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen, so kann von der Einholung eines externen Gutachtens gemäß § 463 IV StPO nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen abgesehen werden.
2. Eine Entscheidung ohne Gutachten kommt in Betracht, wenn ein bereits von der Anstalt eingeholtes externes Prognosegutachten...
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- OLG-HAMM, 31.01.2008, 4 Ws 10/08
Zur Frage der Erforderlichkeit der Einholung eines externen Prognosegutachtens.
- OLG-KARLSRUHE, 30.01.2008, 2 Ws 14/08
Von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens kann in den Fällen des § 463 Abs. 4 StPO nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden.
- OLG-OLDENBURG, 07.09.2007, 1 Ws 481/07
Die Soll-Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO in der seit dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung ist dahin auszulegen, dass bei einer 5 Jahre deutlich übersteigenden Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus jährlich dann ein anstaltsfernes Sachverständigengutachten einzuholen ist, wenn ein solches bislang fehlt und die...
- OLG-DRESDEN, 06.09.2007, 2 Ws 423/07
1.) Die zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht erteilten Weisungen nach § 68 b Abs. 1 StGB sind wegen der Strafbestimmung des § 145 a StGB genau zu bestimmen. Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm, für die die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die...
- OLG-OLDENBURG, 09.08.2007, 1 Ws 443/07
Eine dem unter Führungsaufsicht stehenden Verurteilten nachträglich erteile Therapieweisung kann vom Beschwerdegericht nicht auf Zweckmäßigkeit, sondern nur auf Gesetzmäßigkeit überprüft werden. Letztere liegt nicht vor, wenn die Weisung zu unbestimmt ist, weil sie keine Angaben zu Dauer und Häufigkeit der Therapie enthält.
- OLG-OLDENBURG, 31.10.2006, 1 Ws 528/06
Auch bei einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht kann deren Höchstdauer vorab reduziert werden. Eine dahingehende Entscheidung kann vom Beschwerdegericht nur auch Gesetzwidrigkeit hin überprüft werden.
- OLG-OLDENBURG, 31.10.2006, 1 Ws 498/06
Auch bei einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht kann deren Höchstdauer vorab reduziert werden. Eine dahingehende Entscheidung kann vom Beschwerdegericht nur auch Gesetzwidrigkeit hin überprüft werden.
- OLG-MUENCHEN, 23.05.2006, 3 VAs 35.06
Die Anordnung der polizeilichen Beobachtung gemäß § 463 a Abs. 2 StPO betrifft die Ausgestaltung der Führungsaufsicht. Zuständig für die Entscheidung über die Anfechtung dieser Anordnung ist das nach § 68 a StGB zur Durchführung der Führungsaufsicht berufene Gericht.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 02.02.2006, 1 Ws 20/06
In Maßregelvollzugssachen ist der eine Richterablehnung zurückweisende Beschluss selbständig mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Der nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 1 StPO, § 67e StGB zuständige Richter ist nicht erkennender Richter im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO.
- OLG-HAMM, 13.09.2005, 4 Ws 358/05
Es ist nicht erforderlich bei jeder Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung ein Sachverständigengutachten einzuholen (Abweichung von 2 Ws 71/03).
- OLG-HAMM, 26.04.2005, 4 Ws 183/05
Zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung.
- OLG-HAMM, 05.04.2005, 4 Ws 124/05
Prognosegutachten gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs. 1, 2 StGB dürfen auch durch Psychologen erstattet werden (zu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -).
Bei der Prognoseentscheidung gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs.1, 2 StGB sind ggfls. auch solche Verfahren zu berücksichtigen, die gemäß § 170 Abs. 2 StPO...
- OLG-HAMM, 05.04.2005, 4 Ws 126/05
Prognosegutachten gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs. 1, 2 StGB dürfen auch durch Psychologen erstattet werden (zu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -).
Bei der Prognoseentscheidung gemäß §§ 67 d Abs. 2, 67 e Abs.1, 2 StGB sind ggfls. auch solche Verfahren zu berücksichtigen, die gemäß § 170 Abs. 2 StPO...
- OLG-HAMM, 14.12.2004, 3 Ws 665/04
Zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen im Verfahren über die bedingte Entlassung
- OLG-HAMM, 22.01.2004, 2 Ws 31/04
Die Anordnung des weiteren Vollzugs einer - erfolglosen - Unterbringung liegt nicht im Ermessen des Gerichts. Vielmehr darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht mehr auf einen Behandlungserfolg besteht.
- OLG-HAMM, 22.01.2004, 2 Ws 30/04
Die Anordnung des weiteren Vollzugs einer - erfolglosen - Unterbringung liegt nicht im Ermessen des Gerichts. Vielmehr darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht mehr auf einen Behandlungserfolg besteht.
- OLG-HAMM, 22.01.2004, 2 Ws 36/04
Die Anordnung des weiteren Vollzugs einer - erfolglosen - Unterbringung liegt nicht im Ermessen des Gerichts. Vielmehr darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht mehr auf einen Behandlungserfolg besteht.