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JuraForum.deGesetzeStPO§ 459f StPO - Unterbleiben der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe 

§ 459f StPO - Unterbleiben der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

Strafprozessordnung

   Siebentes Buch (Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens)
      Erster Abschnitt (Strafvollstreckung)

Das Gericht ordnet an, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Strafprozessordnung (StPO)
    • Siebentes Buch (Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens)
      • Erster Abschnitt (Strafvollstreckung)
    • § 459i Anzuwendende Vorschriften für die Vollstreckung der Vermögensstrafe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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