- OLG-DRESDEN, 04.05.2009, OLG Ausl 41/09
Zur Überstellung eines Verurteilten gegen seinen Willen in seinen Heimatstaat (hier: Rep. Polen) zur Vollstreckung einer in der Bundesrepublik Deutschland verhängten Gesamtfreiheitsstrafe.
- OLG-OLDENBURG, 28.04.2009, 1 Ws 260/09
Die Nachholung der Vollstreckung der restlichen Strafe eines abgeschobenen und nach § 456a StPO vom weiteren Strafvollzug in Deutschland verschonten Ausländers ist in der Regel nicht für Zeiträume auszusetzen, für die ihm die Ausländerbehörde befristete Betretenserlaubnisse erteilt.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 27.01.2009, 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09
Ein Bescheid, mit dem der Antrag des Verurteilten auf Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO zurückgewiesen wird, ist aufzuheben, wenn nicht erkennbar ist, inwieweit die für ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung sprechenden Umstände tatsächlich in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen und gewürdigt worden sind...
- OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 645/08
1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
- OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 644/08
1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
- OLG-KARLSRUHE, 11.11.2008, 2 VAs 18/08
Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn die Vollstreckungsbehörde bei einer Entscheidung gemäß § 456 a StPO zahlreiche gewichtige Milderungsgründe unberücksichtigt lässt, weil diese bereits zu einer "ungewöhnlich milden Freiheitsstrafe geführt" hätten und eine "weitere Privilegierung" des Verurteilten nicht begründen können.
- OLG-NUERNBERG, 14.10.2008, 2 Ws 445/08
1. Das staatsanwaltliche Verfahren auf Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung oder Landesverweisung gemäß § 456a StPO ist Teil des Vollstreckungsverfahrens.
2. Einem Verurteilten ist in diesem Verfahren in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger beizuordnen....
- OLG-STUTTGART, 15.09.2008, 2 Ws 252/08
Die Vollstreckungsverjährung ist nicht Gegenstand der Belehrung, die gemäß § 456a Abs. 2 Satz 4 StPO zu erteilen ist, wenn von der Vollstreckung wegen Ausweisung des Verurteilten abgesehen wird.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 10.07.2008, 1 VAs 33/08
Hat die Staatsanwaltschaft einen im Ermessen der Vollstreckungsbehörde stehenden Antrag - hier nach § 456 a StPO - abgelehnt und hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Beschwerdebescheid lediglich überprüft, ob die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, liegt ein Ermessensausfall vor, der zur Aufhebung...
- OLG-HAMM, 08.04.2008, 1 VAs 10/08
Zum (verneinten) Absehen von der weiteren Strafvollstreckung erhebliche Zeit vor Verbüßung der Halbstrafe.
- OLG-HAMM, 20.03.2008, 1 VAs 11/08
Begibt sich der Verurteilte, bei dem gem. § 456a StPO von der Vollstreckung abgesehen wordne ist, freiwillig erneut in den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, unterwirft er sich diesem Verhalten uneingeschränkt wieder der innerstaatlichen Rechtsordnung und ist demgemäß allen anderen abgeurteilten...
- OLG-HAMM, 14.02.2008, 5 Ws 45/08
Zur Zulässigkeit der Nachholung der Vollstreckung.
- HESSISCHER-VGH, 11.10.2007, 7 TG 1849/07
1. Ein im Hinblick auf eine Ausweisung erfolgendes Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO erfordert nicht die Bestandskraft der Ausweisung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126).
2. Ein Absehen von der...
- OLG-KARLSRUHE, 10.08.2007, 2 VAs 10/07
Ein Bescheid der Vollstreckungsbehörde, gemäß § 456 a StPO zu einem bestimmten Zeitpunkt von der weiteren Strafvollstreckung abzusehen, kann zum Nachteil des Verurteilten nur abgeändert werden, wenn neue Tatsachen eingetreten sind, die solches Gewicht haben, dass sie der ursprünglichen Entscheidung die Grundlage entziehen.
- OLG-KARLSRUHE, 03.07.2007, 2 VAs 18/07
Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, gemäß § 456 a StPO von der weiteren Vollstreckung der Strafe abzusehen, kann erst ergehen, wenn die jeweils in Betracht kommende aufenthaltsbeende Maßnahme gemäß §§ 53 ff AufenthaltsG (z.B. Ausweisung, Abschiebung, Zurückschiebung) bestandskräftig angeordnet ist.
- OLG-HAMM, 26.06.2007, 1 VAs 41/07
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob von der weiteren Strafvollstreckung gemäß § 456 a StPO abgesehen wird, ist einer Überprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nur insoweit zugänglich, soweit es sich dabei um einen Rechtsakt mit unmittelbaren Auswirkungen für den Verurteilten handelt, dessen rechtlich...
- OLG-HAMM, 09.01.2007, 1 VAs 95/06
Zur Begründung der Entscheidung, einen ausländischen Strafgefangenen zur Strafvollstreckung nicht in sein Heimatland zu überstellen.
- OLG-HAMM, 04.01.2007, 2 Ws 331/06
Zur Frage, wann ein vorübergehender Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StPO zu gewähren ist.
- OLG-HAMM, 19.12.2006, 1 VAs 93/06
Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, nach § 456 a StPO bei einem aus dem Inland ausgewiesenen Verurteilten von der Vollstreckung (erstmals oder erneut) abzusehen, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Das OLG hat deshalb gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur zu prüfen, ob die Vollstreckungsbehörde ermessensfehlerfrei...
- OLG-HAMM, 25.10.2006, 1 VAs 79/06
Zum Absehen von der Vollstreckung bei einem aus dem Inland ausgewiesenen Verurteilten.