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JuraForum.deGesetzeStPO§ 456b StPO 

Stand: 19.04.2013

§ 456b StPO

Strafprozeßordnung

   Siebentes Buch (Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens)
      Erster Abschnitt (Strafvollstreckung)

(weggefallen)



Weitere Vorschriften um § 456b StPO

Entscheidungen zu § 456b StPO

  • OLG-DRESDEN, 04.05.2009, OLG Ausl 41/09
    Zur Überstellung eines Verurteilten gegen seinen Willen in seinen Heimatstaat (hier: Rep. Polen) zur Vollstreckung einer in der Bundesrepublik Deutschland verhängten Gesamtfreiheitsstrafe.
  • OLG-OLDENBURG, 28.04.2009, 1 Ws 260/09
    Die Nachholung der Vollstreckung der restlichen Strafe eines abgeschobenen und nach § 456a StPO vom weiteren Strafvollzug in Deutschland verschonten Ausländers ist in der Regel nicht für Zeiträume auszusetzen, für die ihm die Ausländerbehörde befristete Betretenserlaubnisse erteilt.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 27.01.2009, 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09
    Ein Bescheid, mit dem der Antrag des Verurteilten auf Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO zurückgewiesen wird, ist aufzuheben, wenn nicht erkennbar ist, inwieweit die für ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung sprechenden Umstände tatsächlich in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen und gewürdigt worden sind...
  • OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 645/08
    1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
  • OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 644/08
    1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
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