- OLG-HAMBURG, 30.06.2009, 2 Ws 118/09
1. Eine Aussetzung der Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe scheidet aus, wenn es an der Vollstreckbarkeit der Strafe fehlt.
2. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der zu einem Urteil oder einem Gesamtstrafenbeschluss erteilten Vollstreckbarkeitsbescheinigung (Rechtskraftbescheinigung), so haben...
- OLG-KOELN, 19.06.2009, 2 Ws 250/09
Die Entscheidung des BVerfG vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 - ist als verfassungskonforme Auslegung der Bestimmung des § 454a StPO zur Durchsetzung des Freiheitsgrundrechtes des Verurteilten zu verstehen, hinter dem das Vollstreckungsinteresse der Rechtsgemeinschaft auch bei wegen unterbliebener Vollzugslockerungen bestehenden...
- BGH, 06.05.2009, 2 ARs 98/09
1. Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Strafhaft entlassen wird.
2. Zuständig für die nach...
- OLG-HAMM, 20.04.2009, 1 Ws (L) 171/09
1. Die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO kann entbehrlich sein, wenn die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer (lebenslangen) Freiheitsstrafe ablehnen will und ein relativ aktuelles Gutachten vorliegt.
2. Auch der mündlichen Anhörung des...
- OLG-HAMM, 20.04.2009, 1 Ws (L) 172/09
1. Die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO kann entbehrlich sein, wenn die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer (lebenslangen) Freiheitsstrafe ablehnen will und ein relativ aktuelles Gutachten vorliegt.
2. Auch der mündlichen Anhörung des...
- OLG-OLDENBURG, 18.03.2009, 1 Ws 162/09
Die Anordnung der förmlichen Zustellung des die bedingte Entlassung eines Verurteilten aus der Strafhaft gemäß § 454 StPO i. V. m. § 57 StGB anordnenden Beschlusses obliegt gemäß § 36 Abs. 1 StPO dem Vorsitzenden, der sich dieser Aufgabe nicht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 StPO durch Übergabe des Beschlusses an die...
- OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 645/08
1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
- OLG-KOELN, 09.01.2009, 2 Ws 644/08
1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 2 StPO möglich geworden...
- OLG-STUTTGART, 22.10.2008, 4 Ws 202/08
1. Beantragt der Verurteilte nach Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zwecks Vollstreckung einer weiteren Strafe, die unterbrochene Strafe weiter zu vollstrecken, ist für die Entscheidung hierüber die Strafvollstreckungskammer zuständig.
2. Eine gemäß § 454 b Abs. 2 StPO nach Verbüßung von zwei Dritteln...
- OLG-HAMM, 21.10.2008, 4 Ws 277/08
Zur Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Fall der Reststrafenaussetzung zur Bewährung.
- OLG-HAMM, 21.08.2008, 3 Ws 324/08
Werden von der Strafvollstreckungskammer mehrere Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt, für die verschiedene Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden zuständig sind, und greift nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Entscheidung an, so kann das Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich der Reststrafe, für deren...
- OLG-HAMM, 05.11.2007, 3 Ws 635/07
Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung aus der Strafhaft ist allein § 57 StGB. Die prozessuale Vorschrift des § 454 Abs. 2 S. 2 StPO verschärft die materiellrechtlichen Anforderungen an eine bedingte Entlassung nicht.
- OLG-NAUMBURG, 12.07.2007, 1 Ws 318/07
1. Es obliegt grundsätzlich dem Verurteilten, seinen Verteidiger vom Anhörungstermin der Strafvollstreckungskammer zu benachrichtigen. Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG NStZ 1993,...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.02.2007, 1 Ws 18/07
Die an Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gemäß § 57 Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 StPO mitwirkenden Richter sind nicht "erkennende Richter" im Sinne der ihrem Zweck nach auf die strafrechtliche Hauptverhandlung beschränkten Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch...
- OLG-OLDENBURG, 04.12.2006, 1 Ws 555/06
Beantragt der Verteidiger eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten rechtzeitig und aus wichtigen Gründen die Verlegung des vor der Entscheidung über eine Fortdauer der Maßregel durchzuführenden Anhörungstermins, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht gewichtige Gründe entgegenstehen. Die...
- OLG-FRANKFURT, 19.09.2006, 3 Ws 906/06
1. § 454 I 3 StPO dient der Erweiterung der Tatsachengrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung und erhöht deren Treffsicherheit. Sie dient auf diese Weise einerseits dem in § 57 I Nr. 2 StGB hervorgehobenen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, nämlich dem Schutz vor fehlerhaften bedingten Entlassungen, andererseits...
- OLG-FRANKFURT, 31.08.2006, 3 Ws 811/06
Die mündliche Anhörung des Verurteilten im Verfahren über die Aussetzung des Strafrests kann in der Form der Videokonferenz jedenfalls dann stattfinden, wenn sich der Verurteilte mit dieser Verfahrensweise ausdrücklich einverstanden erklärt hat und auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit keine weitergehende Aufklärung...
- OLG-KARLSRUHE, 16.02.2006, 1 Ws 15/06
Das Erstverbüßerprivileg des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB gilt auch für einen Verurteilten, bei dem die Summe der in unmittelbarem Anschluss nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen zwei Jahre übersteigt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
- SAARLAENDISCHES-OLG, 02.02.2006, 1 Ws 20/06
In Maßregelvollzugssachen ist der eine Richterablehnung zurückweisende Beschluss selbständig mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Der nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 1 StPO, § 67e StGB zuständige Richter ist nicht erkennender Richter im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO.
- OLG-HAMM, 01.12.2005, 2 Ws 304/05
Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören. Die Strafvollstreckungskammer muss daher sorgfältig prüfen, ob der Verurteilte ggf. tatsächlich nicht bereit ist, an der mündlichen Anhörung teilzunehmen.